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Windenergie am Dachsberg

Die geplanten Windenergieanlagen auf dem Dachsberg haben viele Fragen und auch Sorgen ausgelöst. Was wird da gebaut? Geht von den Windrädern eine Gefahr aus? Werden wir die Windräder hören? Wir nehmen diese Sorgen sehr ernst und möchten diese und viele weitere Fragen beantworten – mit Zahlen, Daten und gesicherten Fakten für Ihre Meinungsbildung. Denn die Pläne sind nicht neu. Bereits seit dem Jahr 2022 beschäftigt sich der Rat der Stadt Bad Honnef mit der Errichtung der Windenergieanlage am Dachsberg und hat dieses Vorhaben im Juli 2023 und zuletzt im Februar 2026 weiter vorangetrieben (siehe Fragen und Antworten unten). Bitte zögern Sie nicht, uns Ihre Fragen per E-Mail zu senden an presse@bhag.de.

Infoabend am 15. April 2026

Die beiden geplanten Windenergieanlagen des Typs Enercon E-175 auf dem Dachsberg werfen viele Fragen auf. Im Rahmen unseres Informationsabends stellen wir Ihnen den aktuellen Projektstand, die Hintergründe und die nächsten Schritte vor.

Wann? 15. April 2026, 18.00 bis 20.00 Uhr (Einlass ab 17.00 Uhr)
Wo? Bürgerhaus Aegidienberg, Aegidiusplatz 10, 53604 Bad Honnef

An diesem Abend informieren wir Sie über das Vorhaben und beantworten Ihre Fragen zum Planungsstand – mit Zahlen, Daten und gesicherten Fakten.

Da die Platzmöglichkeiten begrenzt sind, bitten wir um Anmeldung.

5 Gründe für Windenergie

  • Windenergie ist Klimaschutz
    2017 wurden durch Windenergie 71 Millionen Tonnen Treibhausgase eingespart. Das ist mehr als ganz Portugal ausstößt und wichtig, um die internationalen Klimaschutzziele zu schaffen. Die Energie, die für die
    Herstellung eines Windrads benötigt wird, hat sich bereits nach einem halben Jahr wieder eingespielt. Damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, müssen die „schmutzigen“ Energien wie Braunkohle vom Netz.
  • Windenergie stärkste Stromquelle in Deutschland
    Eine Windenergieanlage modernsten Typs kann über 5.000 Haushalte mit sauberem Strom versorgen. Dadurch ist Windenergie sogar die stärkste Stromquelle in Deutschland. Hervorzuheben sind hier auch die Gestehungskosten, die bei keiner Stromquelle so niedrig sind wie bei Windenergie (zwischen 4,3 – 9,2 Cent pro kWh).
  • Windenergie macht Deutschland unabhängig
    Öl und Gas machen Deutschland abhängig von Importen und globalen Märkten. Durch Windenergie wird Deutschland unabhängiger. Und mehr noch: Das Technologieland Deutschland exportiert Windenergieanlagen
    in die ganze Welt. Deutsche Hersteller nehmen eine Spitzenstellung ein und kommen auf Exportquoten von über 70 Prozent. Auch Beratungen deutscher Fachleute sind weltweit gefragt. Bleiben wir vorne!
  • Windenergie stärkt ländliche Regionen (§ 6 EEG)
    Während konventionelle Kraftwerke in wenigen Regionen liegen, findet die Windenergie überall in Deutschland statt. Davon profitieren besonders ländliche Regionen. An fast jedem zweiten Windpark sind Bürger mittlerweile beteiligt. Steuereinnahmen, Fördervereine und Stiftungen ermöglichen wichtige Investitionen, z. B. in Infrastruktur, Wegebau oder Kindergärten. Damit kommt die Windenergie uns allen zugute.
  • Windenergie ist ein Jobmotor für ganz Deutschland
    Überall in Deutschland schafft die Windenergie Arbeitsplätze. 160.000 Menschen sind in der Branche beschäftigt. Zum Vergleich: In der Braunkohle arbeiten bundesweit nur 20.000 Menschen. Werden durch die Energiewende Atomkraftwerke oder Braunkohletagebaue geschlossen, gehen auch kaum Arbeitsplätze verloren, denn 80 Prozent der Arbeitnehmer werden in den Folgejahren für Rückbau und Stilllegung benötigt.
Grafik die, die Vorteile der Windenergie am Dachsberg aufzeigt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Windkraft am Dachsberg

Wo genau sollen die Windräder stehen?

Auf Honnefer Stadtgebiet im Stadtwald am Dachsberg, östlich des Autohofs am Dachsberg und südlich des Dachsberger Sees.

Wie viele Anlagen sind geplant und wie hoch sind die Anlagen?

Geplant sind zwei Anlagen des Typs Enercon E-175 mit jeweils 7 MW Leistung. Die beiden Windenergieanlagen werden voraussichtlich rund 42 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen. Beide Windräder werden eine Nabenhöhe von 162 m und eine Gesamthöhe (bis zur obersten Flügelspitze) von etwa 250 m über Grund haben.

Warum ausgerechnet dort – darf man da überhaupt bauen?

Das Land Nordrhein Westfalen ist gesetzlich verpflichtet, 1,8 % seiner Landesfläche für die Nutzung der Windenergie auszuweisen. Auf dieser Grundlage hat die Bezirksregierung Köln im Regionalplan geeignete Gebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festgelegt. Die jetzt ausgewiesene Fläche wurde in einem umfangreichen Prüfprozess ermittelt. Ausschlaggebend waren unter anderem ausreichend hohe und verlässliche Windgeschwindigkeiten, Belange des Natur- und Artenschutzes, sowie die Einhaltung der erforderlichen Abstände zur umliegenden Wohnbebauung.

Hat die Stadt Bad Honnef das schon beschlossen?

Bereits 2022 hatte der Rat die Stadtverwaltung beauftragt, durch die Bad Honnef AG (BHAG) eine Machbarkeitsstudie für die Windenergieerzeugung am Dachsberg erstellen zu lassen. Im Juli 2023 hatte der Rat der Stadt Bad Honnef den Bau der Windkraftanlagen dann als hoch-priorisierte Maßnahme des Integrierten Klimaschutzkonzepts beschlossen. Damit hatte die Stadtverwaltung den Auftrag vom Rat erhalten, die Planung der Windkraftanlage gemeinsam mit der Bad Honnef AG voranzutreiben.
Am 5. Februar 2026 hat der Rat mit großer Mehrheit bei zwei Gegenstimmen beschlossen, die Windräder zu genehmigen.

Entscheidet die Stadt allein?

Nein. Windenergieanlagen mit einer Bauhöhe über 50 Meter durchlaufen ein Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde, die beim Rhein-Sieg-Kreis verortet ist. Berücksichtigt werden im Genehmigungsverfahren die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Natur, Forst, Wasser, Boden, Luftfahrt und auch Straßenbaulastträgern.
Berücksichtigt werden auch die Vorgaben zum Immissionsschutz für Wohnbebauung und Gewerbebetriebe beispielsweise durch Lärmgutachten und Schattenwurfgutachten.
Gibt es in NRW einen festen Mindestabstand zu Wohnhäusern?
2023 wurde die 1.000m-Grenze abgeschafft. Heute gilt die doppelte Gesamthöhe, also hier 500 m. Maßgeblich sind das Planungsrecht sowie die Gutachten zum Schallschutz und Schattenwurf.

Was schützt Anwohner dann – wenn nicht ein fixer Abstand?

Vor allem die Grenz-/Richtwerte und Prüfungen nach der sogenannten TA Lärm sowie entsprechende Schattenwurfregelungen mit eventueller Abschaltautomatik bei bestimmten Sonnenständen und Schattenwürfen.

Wie nah dürfen Windräder an eine Autobahn gebaut werden?

Die Abstände werden bei einer Einzelfallprüfung unterzogen. Hier macht u.a. das Fernstraßengesetz Vorgaben, etwa durch eine Anbauverbotszone von 40 Metern. Die Abstände sind bei der geplanten Anlage am Dachsberg um ein Vielfaches überschritten.

Warum wird Wald gerodet – und darf man das?

Die geplante Fläche ist größtenteils durch Sturm etc. geschädigt. Rodungen und Waldumwandlung sind genehmigungs- und ausgleichspflichtig und durch Eingriffsregelungen im Forst- und Naturschutzrecht geregelt. Kein Eingriff erfolgt ohne Ausgleich: Beispielsweise durch ökologische Projekte wie Blüh- und Streuobstwiesen, das Anlegen von Biotopen oder die Unterstützung von ökologischem Waldumbau. Der Großteil der Flächen, die für den Bau von Windenergieanlagen benötigt werden, werden nach Inbetriebnahme zurückgebaut und renaturiert.

Kommt es zu Schattenwurf in Orscheid oder Wülscheid?

Der stärkste Schatten der Mittagssonne wird am kürzesten Tag des Jahres bei niedrigem Sonnenstand etwa einen Kilometer lang sein und somit nicht bis zur Ortslage von Orscheid oder Wülscheid nördlich der Anlage reichen. Allerdings werden an den Vormittags- und Nachmittagsstunden im Winter längere Schatten erzeugt. Der Schattenwurf und dessen Zumutbarkeit werden im Genehmigungsverfahren entsprechend dem Bundesimmissionsschutzgesetz durch ein Schattenwurfgutachten berücksichtigt. Eine Windenergieanlage darf umliegende Wohngebäude maximal 8 Stunden pro Jahr und dabei allerhöchstens 30 Minuten pro Tag beschatten. Wird dieser Wert überschritten, schalten die Anlagen über einen programmierten Algorithmus automatisch ab, bis der Schatten nicht mehr auf das betroffene Gebäude fällt.

Wird es nachts blinken (Befeuerung)?

Seit dem 01.01.2025 dürfen Windenergieanlagen nachts nicht mehr durchgehend rot blinken, um Flugzeuge und Hubschrauber auf sich aufmerksam zu machen. Dank der sog. Bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung, die die Transponder-Signale von Luftfahrzeugen erkennt, springt die rote Gefahrenbefeuerung nur noch an, wenn sich tatsächlich Flugverkehr in der Nähe befindet. Auch dann blinkt sie nur so lange wie nötig und schaltet sich so schnell wie möglich wieder ab. Auf diese Weise werden die Nächte wieder dunkel und Mensch und Tier vor Lichtverschmutzung bewahrt.

Wie laut sind die Anlagen?

Auch auf exakte Schallschutzgrenzen wird beim Betrieb von Windenergieanlagen geachtet. Diese gehen aus der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ hervor. Für Windenergieanlagen beträgt dieser Grenzwert in Wohngebieten nachts in der Regel maximal 45 Dezibel und in reinen Wohngebieten dürfen es sogar nur 35 Dezibel sein. Das ist leiser als ein leises Gespräch oder der häusliche Kühlschrank. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden unabhängige Schall- und Schattenwurfgutachten erstellt und eingereicht. Diese Gutachten prüfen auf Basis der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) sowie unter Berücksichtigung der umliegenden Wohnbebauung, ob sämtliche gesetzlichen Anforderungen vollständig eingehalten werden. Die Gutachten wurden von zertifizierten, externen Fachbüros nach anerkannten Methoden erstellt. Sie simulieren sowohl die maximalen Schallimmissionen als auch den möglichen periodischen Schattenwurf unter ungünstigsten Betriebsbedingungen. Sollten Grenzwerte überschritten werden, sind im Genehmigungsprozess verbindliche Auflagen wie Abschaltzeiten vorgeschrieben, um den Schutz der Anwohner sicherzustellen.

Beeinflusst das den Boden (Verdichtung/Wegebau)?

Vor Beginn der Bauarbeiten werden Bodenuntersuchungen durchgeführt. Im Zuge der Bauarbeiten wird es durch die Anlieferung und auf den Kranstellflächen zu Bodenverdichtungen kommen. Diese sind nach Abschluss der Bauarbeiten zurückzubauen und mindestens der ursprüngliche Bodenzustand wieder herzustellen. Die Prüfungen und Auflagen hierzu sind Teil des Genehmigungsverfahrens und werden auch von der Stadt Bad Honnef überwacht.

Wie geht es nun weiter?

Das Genehmigungsverfahren sieht formal eine öffentliche Bekanntmachung vor. Die Bad Honnef AG und die SL NaturEnergie werden gemeinsam parallel dazu eine Bürgerinformationsveranstaltung durchführen, um die Hinweise aus der Bevölkerung aufzunehmen und Fragen beantworten zu können.

Noch mehr Fragen

Lassen sich zwei Windradanlagen durch ein Solarfeld von 75 x 200 Metern ersetzen?

Nein. Ein Solarfeld dieser Größe (1,5 Hektar) reicht bei weitem nicht aus, um die Leistung und den Ertrag von zwei modernen Windrädern (ca. 14 MW) zu erzeugen.

1. Enormer Flächenbedarf
Um dieselbe Energiemenge wie die Windräder zu erzeugen, wäre eine Photovoltaik-Fläche von ca. 25 Hektar (250.000 m²) notwendig.

  • Das entspricht etwa 35 Fußballfeldern (ca. 7.140 m²)
  • Zusätzliche Rodungen wären nötig, um Verschattungen durch angrenzende Bäume zu vermeiden (östlich, südlich und westlich).

2. Höhere Effizienz der Windkraft (Vollaststunden)
Windkraftanlagen produzieren deutlich mehr Strom pro installierte Megawatt (MW), da sie länger unter Volllast laufen:

  • Solar: ca. 800-1.000 Volllaststunden/a
  • Wind (Land): ca. 1.800-3.200 Volllaststunden/a

3. Versorgungssicherheit
Windräder sind die ideale Ergänzung zur Photovoltaik, da sie auch dann Strom liefern, wenn die Sonne nicht scheint:

  • nachts, in den Morgen- und Abendstunden.
  • bei schlechtem Wetter und in den dunklen Wintermonaten.

Vergleich der Stromproduktion (Ziel: 41 Mio. kWh/Jahr)

AnlageBenötigte Einheiten / Fläche
Windpark (14 MW)2 Windräder
PV-Dachanlagen (9 kWp)ca. 5.060 Hausdächer
PV-Freiflächeca. 253.250 m² Fläche

Fazit: Ein Solarfeld müsste um ein Vielfaches größer sein als behauptet, um den Ertrag der Windräder zu erreichen. Zudem fehlt dem Solarfeld die wichtige Fähigkeit, nachts oder im Winter nennenswert Strom beizutragen.

Haben Windkraftanlagen einen Effekt auf Immobilienwerte?

In einer aktuellen Studie des RWI – Leibniz‑Instituts für Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2025 wurden mehrere Millionen Immobilienangebote in ganz Deutschland ausgewertet. Dabei wurde untersucht, wie sich Windenergieanlagen je nach Entfernung und Anzahl auf Immobilienpreise auswirken. Eine ältere Studie von Prof. Frondel ist nicht mehr aktuell.

Die zentralen Ergebnisse der Studie lauten:

Mögliche Auswirkungen sind räumlich stark begrenzt und in der Regel moderat. Im Durchschnitt zeigen sich Wertveränderungen von max. 2 %, wenn Windenergieanlagen in einem Abstand von 1 bis 3 Kilometern stehen –  dies vor allem bei mehr als drei Anlagen.

Die höchsten in der Studie gemessenen Werte von rund 4–5 % treten nur in Ausnahmefällen auf, nämlich dann, wenn sehr viele Windenergieanlagen (mehr als zehn) innerhalb eines engen Radius um Wohnhäuser errichtet werden. Diese Situation ist nicht mit dem Projekt in Bad Honnef vergleichbar.

Am Standort in Bad Honnef sind nur zwei Windenergieanlagen geplant. Sie liegen in einem ausgewiesenen Windvorranggebiet der Bezirksregierung Köln. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich bei einer Anlage in einer Entfernung von etwa 670 Metern, betrifft aber nur sehr wenige Häuser. Genau für solche Konstellationen zeigt die Studie keine außergewöhnlichen oder überdurchschnittlichen Effekte.

Wichtig ist außerdem: Jenseits von etwa 3 Kilometern Entfernung lassen sich laut Studie keine messbaren Auswirkungen mehr feststellen. Die Effekte nehmen mit zunehmender Entfernung schnell ab. Grundsätzlich zeigt sich wissenschaftlich, dass in derartigen Konstellationen (Bad Honnef / Windhagen) keine starken oder langfristigen Nachteile zu erwarten sind.

Zudem gilt, dass die möglichen Auswirkungen auf Wohnen und Eigentum bereits bei der Ausweisung des Windvorranggebiets durch die Bezirksregierung Köln geprüft und abgewogen worden sind (planerisch). Die geplanten zwei Anlagen liegen deutlich unter den Fällen, in denen Studien – wie die oben genannte – größere Effekte feststellen.

Wird das Windrad zeitweise durch einen Motor bewegt?

Nein. Das Windrad wird zu keiner Zeit durch einen Motor in Betrieb gehalten, es gibt auch keinen Benzintank im Inneren. Es dreht allein durch den Wind.

“Stillstandrotation” ist das sog. Taumeln, das einzig durch den Wind passiert, da die Rotorblätter nicht eingebolzt sind, wenn eine Windenergieanlage gerade keinen Strom produziert.

Kann am Standort Dachsberg ertragreich Windenergie erzeugt werden?

Die Windverhältnisse vor Ort sind sehr gut, u.a. durch die Höhenlage („auf dem Berg“) und durch die generell guten Windverhältnisse im Süden / Süd-Westen NRWs und im Rhein-Sieg-Kreis. Über den Zeitraum von einem Jahr wurden die Windverhältnisse vor Ort untersucht und auf Grundlage dessen ein Ertragsgutachten erstellt. Demnach werden beide Windenergieanlagen gemeinsam 41 mio. kWh produzieren. Ein so hoher Ertrag spricht für einen sehr guten Windstandort. Damit können über 14.000 Haushalte rechnerisch versorgt und gleichzeitig knapp 30.000 t CO2 pro Jahr eingespart werden. Wäre der Dachsberg ein schwacher Windstandort, würde er überhaupt nicht für den Bau von Windenergieanlagen in Betracht gezogen, da dies wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre.

Die Behauptung, dass beide Windenergieanlagen nur 1,4 MW produzieren würden, ist falsch und liegt an einer falschen Berechnung: Zum einen ist die Einheit falsch gewählt, denn MW (= Megawatt) ist die Nennleistung einer Windenergieanlage, während ihre Stromerzeugung in MWh (= Megawattstunden) oder kWh (= Kilowattstunden) angegeben wird. Es müssten also wenn überhaupt 1,4 MWh sein. Zum anderen ist nicht nachvollziehbar, was es mit den 10% auf sich haben soll, denn die Windenergieanlagen auf dem Dachsberg werden wie oben beschrieben zusammen 41 Mio. kWh (oder 41.000 MWh) Strom pro Jahr produzieren. Die Angaben der Bürgerinitiative sind schlichtweg falsch.

Kommt es beim Betrieb von Windrädern durch Abrieb zu einer Umweltbelastung mit schädlichen Stoffen (PFAS)?

Windenergieanlagen haben eine sehr gute Ökobilanz. Windenergieanlagen produzieren sauberen Strom, aber natürlich wird für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung auch Energie benötigt. Doch moderne Anlagen haben diesen Bedarf schon nach einer Laufzeit von etwa 6 bis 8 Monaten ausgeglichen – bei einer Lebensdauer von über 20 Jahren.

Genau wie bei Reifen oder Schuhsohlen gibt es bei Rotorblättern Abrieb durch Gebrauch. Dies geschieht zumeist an der Vorderkante eines Blattes und betrifft nur die äußere Schicht. Um die Aerodynamik nicht zu gefährden, werden in der Regel sofort Reparaturen vorgenommen, damit der Erosionsprozess sich nicht fortsetzt. Es liegt also im ureigenen Interesse der Betreiber, Erosionen an den Blättern möglichst frühzeitig und sorgfältig zu beseitigen, da sie ansonsten durch eingeschränkte Aerodynamik hohe jährliche Ertragsverluste zur Folge hätten. Aus diesem Grund finden regelmäßig fachgerechte Inspektionen und Instandhaltungsarbeiten statt. Zum Schutz vor Erosion kann an der besonders beanspruchten Vorderkante zusätzlich zum Decklack eine ca. 20cm breite Schutzfolie oder spezieller Schutzanstrich aufgebracht werden. Verschiedene Studien zeigen, dass Windenergieanlagen keine Hauptquelle für PFAS-Verbreitung sind, sondern der Großteil der Emissionen stammt z.B. aus Klimaanlagen, Textilien oder [Feuerlöschmittel]. Unser Portfolio besteht zum Großteil aus Windenergieanlagen des Herstellers Enercon. In den Beschichtungsmaterialien für Rotorblätter der aktuellen Anlagentypen werden nach Auskunft von Enercon keine PFAS mehr verwendet. Enercon arbeitet intensiv daran, PFAS in allen Produkten und Prozessen zu minimieren und Materialien zu entwickeln, die vollständig PFAS-frei sind. Schon jetzt liegen die verwendeten Mengen unter den gesetzlichen Schwellenwerten.

Besteht eine erhöhte Brandgefahr durch Blitzeinschläge in Windräder?

Nein. Alle Windenergieanlagen haben ein Blitzschutzsystem, das Blitze zum Erdungssystem unterhalb des Turmes ableitet. So entsteht kein Schaden.

Haben die Windkraftanlagen negative Auswirkungen auf gefährdete Tierarten?

Windenergieanlagen schützen unser Klima und damit auch Flora und Fauna. Arten sterben nicht, weil sie kollisionsgefährdet wären, sondern sie sterben, weil sich die klimatischen Bedingungen verändern und sie deswegen ihre Lebens- und Nahrungsräume nicht mehr finden. Wir können den Klimawandel nur bremsen, wenn wir schnellstmöglich die Stromproduktion auf erneuerbare Quellen umstellen und klimaschädliches CO2 einsparen. Bei jedem Windenergieprojekt werden die hohen Anforderungen des Artenschutzes berücksichtigt. Um Genehmigungsverfahren in Windgebieten zu beschleunigen, müssen gemäß des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes und des neuen Leitfadens „Artenschutz und Windenergie NRW 2024″ aufwendige und langwierige Vogeluntersuchungen nicht mehr zwingend im Vorfeld gemacht werden. Wenn jedoch vor Inbetriebnahme der Windenergieanlagen für sog. windkraftsensible Arten Brutreviere, intensiv genutzte Nahrungshabitate oder stets genutzte Flugkorridore im nahen Umfeld festgestellt werden, werden selbstverständlich Schutzmaßnahmen ergriffen. Dazu gehören Ausgleichsmaßnahmen, die speziell auf bedrohte Arten zugeschnitten sein können (z.B. Blühstreifen als Lebensraum für Kiebitz, Wachtel und Rebhuhn) oder die Abschaltungen der Windenergieanlagen bei landwirtschaftlicher Bewirtschaftung angrenzender Felder. Zum Schutz der Fledermäuse werden künftig nur noch Windenergieanlagen genehmigt, die im „Fledermaus-freundlichen Betrieb“ laufen. Dieser Mechanismus sorgt dafür, dass die Anlagen automatisch stillstehen, wenn Fledermäuse verstärkt aktiv sind. Die Tiere fliegen in der Regel ab Beginn der Dämmerung bis Sonnenaufgang sowie nur bei niedrigen Windgeschwindigkeiten und wärmeren Temperaturen. Mit zunehmender Höhe nimmt ihre Flugaktivität deutlich ab, sodass Fledermäuse in Höhe der heute üblichen Rotoren kaum noch unterwegs sind. Das gilt auch für den Flugraum des Rotmilans. Studien zeigen, dass die bundesweite Population des Rotmilans trotz inzwischen 30.000 Windenergieanlagen in Deutschland gestiegen ist.

Erzeugen Windkraftanlagen Infraschall und ist dieser gefährlich für Menschen?

Windenergieanlagen erzeugen weniger Infraschall als ein fahrendes Auto.

Wie böiger Wind, die Meeresbrandung oder fahrende Autos erzeugen auch Windenergieanlagen Schall mit niedrigen Frequenzen unter 20 Hertz (Hz), sogenannten Infraschall. Diese Frequenzen sind für den Menschen nicht wahrnehmbar. Dennoch befürchten viele Anwohner, dass sie durch Infraschallbelastung krank werden könnten. Eine Langzeitstudie des Bayrischen Landesamtes für Umwelt belegt, dass die Schallemission einer Windenergieanlage in 250 Metern Entfernung weit unter der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegt. Der durch den Wind selbst verursachte Infraschall hingegen ist deutlich stärker. Auch im Innenraum eines fahrenden Mittelklasse-PKWs oder anderen Alltagssituationen entstehen weit höhere Infraschallwerte. Laut einer Studie im Auftrag der australischen Regierung ist kein Zusammenhang zwischen optischen und akustischen Emissionen von Windenergieanlagen und gesundheitlichen Einschränkungen feststellbar. Übrigens: Windkraftgegner berufen sich oft auf eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), die Windrädern hohe Infraschallwerte attestierte. Ende April 2021 hat die BGR jedoch einen groben Rechenfehler eingeräumt. Die fehlerhafte Umrechnung des Drucksignals in Schalldruckpegel führte zu einer Überschätzung von 36 Dezibel. Dadurch wurde der Infraschall bei Windenergieanlagen 4000 Mal höher eingeschätzt, als er tatsächlich ist. Nachdem die BGR ihren Fehler zugegeben hat, ist sich die Wissenschaft einig: Windenergieanlagen leisten keinen nennenswerten Beitrag zur Infraschallbelastung.

Was passiert bei Dunkelflaute (gleichzeitige Windflaute und Dunkelheit)?

Sog. Dunkelflauten treten nicht häufig und durchschnittlich nur 2x im Jahr auf. Das beste Mittel dagegen ist nicht der Verzicht auf Wind- und Solar-Energie, sondern die Diversifizierung, auf die die Energiewende setzt: Also der Mix aus Windenergie (Onshore/Offshore), Photovoltaik, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie, die sich gegenseitig ergänzen.

Eine moderne Versorgungsstruktur baut auf diesem Strom-Mix aus erneuerbaren Energien auf und ergänzt ihre fluktuierende Erzeugung um Speicher und flexiblen Verbrauch. Hierfür stehen Technologien wie Power to X (Wärme- oder Kraftstofferzeugung), Wasserstoffelektrolyse, Batteriespeicher und Industriedirektversorgung zur Verfügung. Batterie- und Wärmespeicher bieten kurzfristige Lösungen zur Speicherung von Energie und helfen, Schwankungen in der Stromerzeugung auszugleichen. Wasserstoff kann langfristig gespeichert werden und ist ein vielseitiger Rohstoff und Energieträger für die Zukunft, der auch in Zeiten von sogenannten Dunkelflauten zur Stabilisierung des Stromnetzes rückverstromt werden kann. Damit auch Haushalte und Industrie ihren Beitrag leisten und sich an fluktuierende Stromerzeugung anpassen können, muss das Stromnetz „intelligenter“ werden. Wenn viel Strom im Netz ist, müssen die Verbrauchspreise niedriger sein, wenn das Stromangebot knapper ist, entsprechend höher. Dann kann der Verbrauch den Preisen und damit dem Stromangebot besser angepasst werden. Hierfür müssen flexible Strompreise und dynamische Netzentgelte möglich gemacht werden.

Darüber hinaus ist Deutschland in den europäischen Strommarkt eingebunden. Wenn hier Flaute herrscht, kann Strom importiert werden (z.B. Solar-Strom aus Spanien) wie zu anderen Zeiten Strom exportiert wird. Da die Versorgungssicherheit gewährleistet ist, kommt es nicht zu einem Blackout.  

Was passiert mit den Windkraftanlagen, wenn sie ihre finale Laufzeit erreicht haben?

Bereits im Zuge der Genehmigung, also schon vor dem Bau, ist von jedem Betreiber bei der genehmigenden Behörde eine Rückbaubürgschaft zu hinterlegen. Damit kann der Rückbau auf jeden Fall und unabhängig vom Betreiber finanziert werden.